FAQ - Orthomed

Nein, Hausbesuche bieten wir nicht an. Gerne vermitteln wir Sie aber weiter an eine Praxis in der Umegebung
Normalerweise fragen wir bei telefonischer Anmeldung nicht nach, zu welcher Therapeutin Sie möchten, sondern bieten Ihnen den nächsten freien Termin an. Bitte teilen Sie uns daher gleich zu Beginn mit, zu welcher Therapeutin Sie möchten.
Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel für sechs Mal gültig. Jede weitere Behandlung benötigt wieder eine Verordnung. Nach 36 Behandlungen muss der Arzt dem Vertrauensarzt der Versicherung berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie unterbreiten. Die Kostenträger haben allerdings das Recht eine Begründung vom verordnenden Arzt zu verlangen. Sollte die Therapie bis dann noch nicht abgeschlossen sein, klärt der jeweilige Vertrauensarzt der Krankenvesicherer ab, ob sie weitere Behandlungskosten übernehmen.
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt wird die Therapie aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Die Rechnung für physiotherapeutische Leistungen senden wir direkt an die Krankenkassen oder Versicherungen. Der Patient trägt 10% der Kosten selbst. In Folge eines Unfalls sind die Kosten durch die Versicherung meistens ohne Selbstbehalt gedeckt.
Rechnen Sie mit ca. einer halben Stunde. Dei Sitzung kann jedoch 20 Minuten länger dauern, wenn eine passive Massnahme nötig sein sollte (z.B. Wärme- oder Elektrotherapie). In der ersten Sitzung nehmen wir uns Zeit für eine gründliche Anamnese und Untersuchung. Zu Beginn benötigt die Terminabsprache etwa fünf Minuten.