Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt wird die Therapie aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Die Rechnung für physiotherapeutische Leistungen senden wir direkt an die Krankenkassen oder Versicherungen. Der Patient trägt 10% der Kosten selbst. In Folge eines Unfalls sind die Kosten durch die Versicherung meistens ohne Selbstbehalt gedeckt.