Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel für sechs Mal gültig. Jede weitere Behandlung benötigt wieder eine Verordnung. Nach 36 Behandlungen muss der Arzt dem Vertrauensarzt der Versicherung berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie unterbreiten. Die Kostenträger haben allerdings das Recht eine Begründung vom verordnenden Arzt zu verlangen. Sollte die Therapie bis dann noch nicht abgeschlossen sein, klärt der jeweilige Vertrauensarzt der Krankenvesicherer ab, ob sie weitere Behandlungskosten übernehmen.